
UNSERE QUALITÄT IST IHRE SICHERHEIT
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
STYRIAROLL
Inh. GF Christian Sindlgruber
Großhart 143
A – 8272 Sebersdorf
1. Anbote und deren Annahme:
1.1. Unsere Anbote sind stets freibleibend.
1.2. Anbote sind samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern Eigentum des Anbieters. Vom Inhalt des Anbotes dürfen ohne Zustimmung des Anbieters Dritte nicht in
Kenntnis gesetzt werden. Falls ein Anbot nicht zur Auftragserteilung führt, behält sich der Anbieter ein Rückforderungsrecht vor. Vom Anfrager eingesandte Unterlagen
werden nur auf Wunsch zurückgesandt.
1.3. Der Auftrag wird vom Kunden und dem Firmen-
durch schriftliche Bestätigung verbind-
1.4. Für die Durchführung des Auftrages gelten ausschließlich die vorliegenden Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser
Verkaufs-
1.5. Der Käufer hat sofort nach Erhalt die Auftragsbestätigung zu prüfen, werden dabei Abweichungen zur Bestellung festgestellt, so sind diese der Firma STYRIAROLL
innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen, ansonsten bleiben die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben aufrecht.
1.6. Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.7. Falls während der Ausführung des Auftrages Ereignisse eintreten, die die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen oder eine für
die Firma STYRIAROLL nicht zumutbare Erhöhung der Gestehungskosten nach sich zieht, steht es der Firma STYRIAROLL frei, von der Lieferung zurückzutreten, falls
der Besteller den neuen Preisen oder der Änderung der Bedingungen nicht zustimmt. Bei Rücktritt ist der Besteller verpflichtet, die über seinen Auftrag fertiggestellten
oder noch in Fertigung befindlichen Waren zu den bisher geltenden Preisen abzunehmen.
2. Preise:
2.1. Bei Vertragsabschluss mit unverbindlichen Preisen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
2.2. Bei Bauseits verzögerter Liefer-
in Rechnung zu stellen.
3. Lieferzeiten:
3.1. Die angegebenen Lieferzeiten gelten, sofern nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich anders angegeben, nur als annähernd vereinbart. Voraussetzung für die
Termineinhaltung ist die vollständige und rechtzeitige Vorlage aller technischen Ausführungsdetails sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
3.2. Wird die Firma STYRIAROLL an einer rechtzeitigen Erfüllung der Lieferverpflichtungen trotz zumutbarer Sorgfalt durch Umstände höherer Gewalt (Betriebsstörungen,
Verzögerungen bei Zulieferbetrieben, usw.) gehindert, so ist die Firma STYRIAROLL berechtigt, neue Liefertermine zu vereinbaren oder vom Vertrag teilweise oder ganz
zurückzutreten. In diesen Fällen verzichtet der Besteller ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche.
3.3. In allen Fällen von Lieferverzögerungen, die nicht auf grobes Verschulden der Firma STYRIAROLL zurückzuführen sind, ist der Besteller ohne vorherige schriftliche
Vereinbarung nicht berechtigt, Schadenersatz irgend welcher Art geltend zu machen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Übernahme bei der Lieferung
4.1. Die Elemente sind vom Kunden bei der Übernahme auf eventuelle Lieferschäden oder Mängel unverzüglich zu kontrollieren.
4.2. Bemängelungen der Ware werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen nach Warenempfang schriftlich bei der Firma STYRIAROLL eintreffen, es
sei denn, dass vom Besteller der Nachweis vorher nicht feststellbarer Arbeits-
nachträgliche Beanstandungen, insbesondere Glasbruch jeglicher Art, werden Reklamationen
nicht anerkannt und es besteht diesbezüglich kein Gewährleistungs-
Garantieanspruch.
4.3. Der Kunde kann bei fehlerhafter Ware zunächst grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Firma STYRIAROLL behält sich jedoch vor, statt dessen auch
Ersatzware zu liefern.
4.4. Die sofortige Reparatur bzw. Ersatzlieferung durch Dritte ohne vorherige Verbesserungsaufforderung an die Firma STYRIAROLL ist ausgeschlossen.
4.5. Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) nur verlangen, wenn zwei
Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen nicht erfolgreich ausgeführt worden sind. Dabei muss der Firma vom Kunden mit der Mängelrüge eine angemessene
Frist zur Nachbesserung gesetzt worden sein (mindestens 1 Monat).
4.6. Für die Lagerung der Elemente bis zur Montage ist der Kunde hinsichtlich Diebstahl und Beschädigung verantwortlich.
4.7. Jegliche Gefahren gehen bei Übergabe an den Besteller auf diesen über (Lieferschein).
5. Zahlungsbedingungen:
5.1. Bei Auftragserteilung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 50 % der Auftragssumme als Anzahlung zu leisten. Der Rest ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Die
Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund eines Mangels ist nur in Höhe jener Kosten zulässig, die zur Behebung dieses objektiv festgestellten Mangels erforderlich sind.
5.2. Bei verspäteter Zahlung ist die Firma STYRIAROLL berechtigt, Verzugszinsen von 14 % zu verrechnen.
5.3. Sämtliche Zahlungen sind über die auf den Rechnungen angeführten Bankkonten zu leisten. Monteur und Kraftfahrer sind zum Inkasso berechtigt. Schecks und
Wechsel werden nur mit Vorbehalt angenommen und gelten erst als Zahlung, wenn die Gutschrift erfolgt ist.
5.4. Werden vom Besteller die vereinbarten Zahlungen nicht termingerecht geleistet, so ist die Firma STYRIAROLL an keine Lieferfristen gebunden.
5.5. Aufrechnungen von Forderungen, Gegenforderung erfolgt nur dann, wenn die Gegenforderung schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
5.6. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers nach Vertragsabschluss bei Anlegung banküblicher Maßstäbe eine wesentliche Verschlechterung ein oder ist der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Verträgen nicht fristgerecht nachgekommen, kann bare Zahlung Zug um Zug verlangt werden. Nach Wahl des
Verkäufers kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung und Rücktritt vom Vertrag festgelegt werden.
6. Mängelrüge/Gewährleistung/Schadenersatz/Haftung
6.1. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß §§ 377, 378
HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und fest-
Ausschluss jeglicher Ansprüche auf den Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser
Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf den Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung
feststellbarer Mangel binnen 5 Tagen ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden.
6.2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung innerhalb der angemessenen Frist. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes, auf welcher Rechtsgrundlage auch
immer, besteht nicht, sofern es nicht mit uns gesondert vereinbart wird. Die Dauer der Gewährleistungsfrist richtet sich nach den Bestimmungen des ABGB.
6.3. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis zur Hälfte des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages begrenzt und steht dem
Kunden nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grass-
6.4. Soweit der Kunde als Unternehmer durch ein von uns geliefertes Produkt in seinem Unternehmen Schaden erleidet, verzichtet er ausdrücklich auf den Ersatz von
Sachschäden. Für den Fall der Weiterveräußerung der von uns erworbenen Produkte verpflichtet sich der Kunde, den obigen Verzicht gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz
auf den die Ware erwerbenden Unternehmer zu überbinden. Sollte diese Überbindung
-
verpflichtet sich der Kunde, uns wegen aller daraus resultierenden Nachteile schad-
ausgeschlossen.
6.5. Werden auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden Minderqualitäten verkauft, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Vertragsgegenständen vor, bis unsere sämtlichen Forderungen an den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich
künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind (Vorbehaltsgegenstände). Dies gilt auch dann, wenn einzelne
oder sämtliche Forderungen in laufender Rechnung erfasst und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsgegenstände ist nicht zulässig.
7.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände entstehende neue Sache. Der Kunde stellt die neue Sache unter
Ausschluss eines eigenen Eigentumserwerbes für den Verkäufer her und verwahrt ihn für uns. Hieraus erwachsen ihm seinerseits keine Ansprüche. Im Falle der
Verbindung, Verarbeitung bzw. Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit Waren anderer Lieferanten erwerben wir zusammen mit den anderen Lieferanten, unter
Ausschluss eines Miteigentumserwerbes des Kunden Miteigentum an der neuen Sache zum vollen Wert (einschließlich Wertschöpfung) im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsgegenstände zum Wert der anderen verarbeitet.
7.3. Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen die
ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden künftigen Forderungen an seine Kunden sicherheitshalber ab. Für diese Fälle steht uns die Einziehungsbefugnis für die
Forderung zu, es sei denn, dass der Kunde trotz Weiterveräußerung seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat uns auf
Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den neuen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7.4. Geht beim Einbau eines von uns gelieferten Gegenstandes in ein fremdes Grundstück unser Eigentum unter, so gehen alle hieraus folgenden Rechte des Kunden
gegen den Grundstückseigentümer sicherheitshalber für die noch offenen Ansprüche auf uns über.
7.5. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 25 % so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach
unserer Wahl freigeben.
7.6. Der Kunde hat die Vorbehaltsgegenstände auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern, sowie für die Dauer des Vorbehalts auf seine
Kosten in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
8. Rücktrittsrecht:
8.1. Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist die notwendige Voraussetzung für jede Lieferung.
8.2. Sollten uns nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder
sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgelts zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.3. Der Käufer darf nur mit Zustimmung der Firma STYRIAROLL von abgeschlossenen Kaufverträgen zurücktreten. Für diesen Fall ist die Firma STYRIAROLL berechtigt
vom jeweiligen Käufer eine Stornogebühr von 30 % zu begehren. Wurden Waren bereits geliefert, ist die Firma STYRIAROLL berechtigt, den Kaufpreis einschließlich des
entgangenen Gewinnes zu fordern.
9. Geltendes-
9.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt ausschließlich Österreichischem Recht. Die Anwendung des Hager Kaufrechtsübereinkommens
sowie das Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge auf den Internationalen Warenkauf (1980) ist ausgeschlossen.
9.2. Erfüllungsort und Leistung, Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragsteile
Hartberg, Gerichtsstand, auch für Wechsel-
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Es gilt nur Österreichisches Recht.
10. Verbindlichkeit des Vertrages:



